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Alt 09.10.2003, 19:09   #7
colorado_rain
Veteran
 
Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301


Standard

halt halt, so ist das aber auch wieder nicht......
gewährleistung bzw. garantie gibts nur, wenn das gerät SELBST einen fehler hat. Wenn aber DU den fehler verursachst, gibts nix, weder nach 5 monaten, noch nach 5 minuten.
wenn du selber die festplatte kaputt gemacht hast, kannst nur drauf hoffen, dass es so aussieht, als wär sie von selber eingegangen oder der händler ist so doof und checkt das nicht. ansonsten hast halt eine kaputte festplatte und musst dir eine neue kaufen.
nochmal: gewährleistung und garantie nur dann, wenn gerät von selbst kaputt geht, ohne dass man selbst dazu beigetragen hat, dass es kaputtgeht (z.B. durch fallenlassen).

zum unterschied:
gewährleitung steht im gesetz und beträgt 2 jahre. da kann sich der händler oder hersteller nicht darum drücken.
garantie steht nicht im gesetz und ist ein versprechen des herstellers, dass er kaputte Ware durch gleichwertige funktionierende ware ersetzt.

zu deiner frage eine gegenfrage: wenn du deine festplatte selbst kaputt machst, wieso soll dir dann der händler eine neue dafür geben?
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