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#1 |
Inventar
![]() Registriert seit: 25.03.2001
Beiträge: 1.968
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![]() Das Urheberrecht bleibt keineswegs zwangsweise beim "Urheber".
Schenkt Kishon mir ein Buch, so hat er mir eben nur ein Buch geschenkt. Er blebt weiterhin Rechteinhaber. Er kann aber auch, weil er dem frechsten aller Bengel künftige Investitionen in FLugsimulatoren sichern will, mir ausdrücklich ein Buch komplett inklusive aller Rechte schenken. Ab dann bin ich "Urheber" im Sinne des Urheberrechts, alle Verwertungsrechte liegen bei mir. So ist Michel Jackson Inhaber sämtlicher Rechte an Elvis Presley (oder war es zumindest, kann sein daß er wieder verkauft hat). Wenn ein Freeware-Autor als Rechteinhaber den ausdrücklichen Verkauf untersagt, so meine ich, kann man dies nicht einfach als "bedeutungslose Auflage" wegwischen. Er stellt ja Software zum Gebrauch zur Verfügung, nicht aber zur wirtschaftlichen Verwertung. Zu den Beispielen: irgendwie gehen Beispiele immer ein wenig am Thema vorbei, geht mir bei den Meinigen nicht anders, da gebe ich Dir recht. Zum Versuch: klar hast Du Recht, Versuch ist nicht generell strafbar. Aber er ist auch nicht generell frei von Strafe, und dies wollte ich eigentlich ausdrücken. Zuletzt noch zur Einmischung: also generell und überhaupt stehe ich schon voll auf Deiner Linie, man sollte sich wirklich nicht überall einmischen. Die Grenze zur Denunziation ist nämlich schwer erkennbar und schnell überschritten, häufig sind die Motive der Einmischenden sowieso nicht ehrbar.
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An allem Unfug der geschieht, sind nicht nur jene Schuld, die ihn begehen, sondern auch jene die ihn nicht verhindern. (Erich Kästner aus \"Das Fliegende Klassenzimmer\") Wer widerspricht, ist nicht gefährlich, gefährlich ist, wer zu feige ist, zu widersprechen! (Napoleon Bonaparte) |
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