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Alt 07.09.2003, 17:40   #1
fenster
Master
 
Registriert seit: 29.12.2001
Beiträge: 797


Standard adsl von der steuer absetzen

hallo

wie ist das als privatkunde
wenn den adsl anschluss von der steuer absetzten
will

gibts da wo info darüber

hat ds jemand erfahrung damit ?
wie läuft das ab?



gruß
fenster
fenster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2003, 18:41   #2
utakurt
Inventar
 
Registriert seit: 21.03.2000
Alter: 60
Beiträge: 4.329


Pfeil

....Zitat:

Breitbandtechnik jetzt im privaten Bereich steuerlich absetzbar!

Nach heftiger Kritik von Seiten der Internet Service Provider wurde das Budgetbegleitgesetz 2003 angepasst. Ursprünglich war die steuerliche Absetzbarkeit von Breitband-Neuanschlüssen im Privatbereich ab dem 1. Juli 2003 vorgesehen, in der neuen Fassung wird die Absetzbarkeit durch die Steuerreform 2004 nun rückwirkend ab dem 1. Mai 2003 möglich.

Unter Breitbandtechnik fallen nach Definition des Gesetzgebers ständige Internetzugänge gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt, die eine Download-bandbreite von mindestens 250 KBit/Sek. aufweisen.


Mit der Steuerreform sollen nun auch im Privatbereich die Ausgaben für Internetzugänge mittels Breibandtechnik als Sonderausgaben absetzbar werden. Die monatliche Grundgebühr ist bis zu einer Höhe von € 40,- absetzbar, die einmaligen Anschlusskosten bis zu € 50,-. Diese Sonderausgaben sind voll absetzbar und fallen nicht in den gedeckelten Sonderausgabentopf. Die Absetzbarkeit ist auch für Anschlüsse des nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners bzw. der Kinder gegeben.
Achtung: Diese Aktion ist zeitlich befristet und gilt nur bis zum 31. Dezember 2004. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit des Breitbandzuganges ist also, dass der Anschlussvertrag nach dem 30. April 2003 und vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wird

Das Ganze ist dann einfach in das Formular L1 oder E1 einzutragen!
utakurt ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2003, 18:49   #3
fenster
Master
 
Registriert seit: 29.12.2001
Beiträge: 797


Standard anschluss am 1 jan 03

hallo

mein anschluss fand am 1 jan 03 statt ???

gibts da auch eine möglichkeit ?


gruß
fenster
fenster ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2003, 19:52   #4
callas
Inventar
 
Registriert seit: 19.01.2000
Ort: Leoben
Alter: 57
Beiträge: 3.128

Mein Computer

Standard

nein.

ausser du bist einkommenssteuerpflichtig und verwendest ihn ( =den adsl anschluss ) auch beruflich, dann kannst ihn zu den ausgaben dazunehmen, abzüglich pivatnutzung.
callas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.09.2003, 21:15   #5
utakurt
Inventar
 
Registriert seit: 21.03.2000
Alter: 60
Beiträge: 4.329


Standard Re: anschluss am 1 jan 03

Zitat:
Original geschrieben von fenster
hallo

mein anschluss fand am 1 jan 03 statt ???

gibts da auch eine möglichkeit ?


gruß
fenster
Nein sorry - nochmals Auszug aus meinem vorigen Posting:

Achtung: Diese Aktion ist zeitlich befristet und gilt nur bis zum 31. Dezember 2004. Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit des Breitbandzuganges ist also, dass der Anschlussvertrag nach dem 30. April 2003 und vor dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wird

Ich hatte Glück (habe lang nix davon gewußt) und habe den Breitbandfunkanschluß im mai bekommen!
utakurt ist offline   Mit Zitat antworten
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