Zum Thema unbegrenzte Pensionen:
Lieber LOM, ich weiß nicht, wer dir diesen Bären aufgebunden hat, aber eines weiß ich sicher: wenn es um Sozialversicherung geht, dann weiß ich sicher mehr als du, denn ich beschäftige mich jeden Tag damit.
Es gibt eine sogenannte Höchstbemessungsgrundlage. Bis zu diesem Einkommensbetrag bezahlt man lt. Gesetz - egal ob Angestellter, Arbeiter, Beamter usw. - Pensionsversicherungsbeiträge. Alles was darüber liegt, wird nicht berücksichtigt, nicht beim Pensionsversicherungsbeitrag und daher auch nicht bei der Pension.
Die Pension berechnet sich aus den Beitragsjahren und den geleisteten Beiträgen. Es gibt also keine unbegrenzte Pension, denn bei der Höchstbemessungsgrundlage ist für alle Schluss - für die Beamten genauso wie für die Privatangestellten.
Natürlich steht es jeden frei, eine freiwillige Höherversicherung abzuschließen - und die entsprechenden Beiträge dafür zu bezahlen!
____________________________________
Wenn es nicht wichtig ist zu siegen, warum zählen wir dann die Punkte?
|