Zitat:
Original geschrieben von maxb
klar, da steht dann Rechte Wienzeile 47 drinnen und die Strafe wird erhöht
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So einfach geht das nicht für die Verwaltungsbehörde. Diese hat einen Tatbestand festgestellt, der nicht zutrifft. Demzufolge ist auch keine Verwaltungsübertretung begangen worden, da die Anzeige auf Grund eines falschen Sachverhaltes gemacht wurde. Ein Einspruch gegen die Anzeige wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein.
In der Zwischenzeit ist das wirkliche Delikt verjährt...
Guru