Zitat:
Original geschrieben von Herr Karl
sozialversicherung deckt nur unverschuldete krankheiten,aber nachgewiesene selbstverschuldetet sicher nicht
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Teilweise falsch.
Wenn du von einem Auto angefahren wirst, weil du vorsätzlich bei rot über die Kreuzung gegangen bist, wenn du einen Selbstmordversuch unternimmst, wenn du betrunken von der Leiter fällst... dann sind das alles Dinge, an denen du selbst Schuld bist, aber du wirst trotzdem auf Kranenkassenkosten behandelt.
Ausnahmen gibts beim Krankengeld, wenn der Versicherungsfall durch vorsätzliche Selbstbeschädigung, durch eine vorsätzlich begangene gerichtlich strafbare Handlung, einer schuldhafte Beteiligung an einem Raufhandel oder durch Alkohol- oder Suchtgiftmissbrauch entstanden ist.