Ich könnte mir vorstellen, daß eventuell im Notfall außerhalb der für den kommerziellen Bereich geltenden Limits geflogen werden müßte, z.B Triebwerksausfall.
Es ist ja jedem von uns klar, daß ein FLugzeug weit mehr kann als es im kommerziellen Betrieb darf, so in diese Richtung kann ich mir die Sache vorstellen.
Ich werde dem sicher nachgehen, denn mich qäult die Frage auch schon seit damals. Es fliegen ja nicht nur 737 nach LOWI, auch 757 stehen dort reihenweise, speziell jetzt im Winter.
Die Frage ist beispielsweise, ob bei Anflug aus dem Osten ein Durchstarten bei Triebwerksausfall rechts möglich ist und unter welchen Bedingungen - ungünstigster Fall, denn Drehung erfolgt bei Kemmaten nach links mit vorgegebenen Gradienten für Steigung. Ich denke, so könnte es gemeint sein, daß beispielsweise 737, 757, etc. die erforderlichen Parameter nicht fliegen können oder Belastungen außerhalb der Spezifikation auftreten (Triebwerksleistung,..).
Die Zulassung der Piloten hat überhaupt nix mit der Zulassung der Flugzeuge zu tun!
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