Zitat:
Original geschrieben von Jack Ryan
Da bin ich mir nicht so sicher...
AFAIK gilt auch auf Privatgrund - wenn nicht anders angegeben - die StVO und somit deren Verkehrszeichen, wie eben auch Halte- und Parkverbote.
Vielleicht kan ja mal ein Paragraphen-Gelehrter seine Meinung dazu abgeben...
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...es gilt die StVO. Im Sommer z.b.: hat sich eine blöde Funz´n mit ihrem Mofa (!) über zwei (!) Behindertenparkplätze beim Baumax gestellt. Gekauft hat sie einen Putzfetz´n, deswegen konnte Sie die drei Schritte weiter vom Mopedparklplatz auch nicht zu Fuß bewältigen Ausnahmsweise waren mal Gendarmen sichtbar -> kurze Info -> und schon gab es ne saftoge Strafe. So wie sich die dann bei den Beamten aufgeführt hat möglicherweise auch noch einen Beamtenbeleidigung.
Und ich konnte sehr viel erfreuter das Geschäft verlassen
