Abgesehen davon hab ich schon oft in AGB's & Co. Absätze gefunden, die mit den aktuellen Geschäften nix zu tun haben. Der Händler sichert sich damit ab, sollte ihm mal ein solches Geschäft unterkommen, wie eben zB ein Gebrauchtcomputerhändler, der eigentlich nur mit PC's und Schleppis dealt, aber eben auch mal eine Großrechenanlage verkauft, wenn sie ihm unterkommt.
Wichtig ist, da hat LF recht, daß AGB's nie geltendes Recht außer Kraft setzen können - unser aller Freund Plastikgeier *ggg* ist da ein altbekanntes Beispiel, das AFAIK sogar schon mal in der Zeitung Konsument war...
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Alles im Leben ist relativ - nur Vodka ist Absolut
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