Auszug aus dem Nutzungsvertrag einer Genossenschaftswohnung (WienSüd)
Zitat:
§7 (2)
Die Außenseite des Nutzungsgegenstandes wird nicht mit in Nutzung gegeben. Das Mitglied darf daran nichts verändern und das äußere Erscheinungsbild der Baulichkeit nicht beeinträchtigen. Sofern eine Sammelantenne bzw. Kabelfernsehen vorhanden sind, dürfen Einzelantennen- und -satelittenanlagen nicht errichtet werden.
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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