Zitat:
Original geschrieben von Woodz
das garantie-zertifikat kannst eh in den meisten fällen vergessen, da die garanite in den meisten fällen nichts anderes bietet wie die neue gewährleistung.
wichtig ist, wann ist das board gekauft worden.
und wie pc.net eh schon gechrieben hat, was auf der rechnung obensteht.
ich würd mich auf die gewährleistung berufen. (vor allem, wenn das board in den letzten 6 monaten gekauft wurde)
warst du überhaupt schon beim händler und hat es da probleme gegeben, oder schreibst du aus vorsichtigkeit?
lg
woodz
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Die Garantie (US Recht: Warranty) ist befreit von der Übernahme von Materialkosten, die Garantie ist insofern freiwillig, die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und verpflichtend.
Was bei der Gewährleistung zu beachten ist, ist, daß 18 Monate das Konglomerat Händler - Lieferant - Hersteller in dieser Reihenfolge die Beweispflicht haben, die letzten 6 Monate der Kunde. Defacto ist die Gewährleistung 18 Monate lang und nicht volle zwei Jahre, erstens, und zweitens wollen die Händler die Kosten und Pflichten auf den Hersteller und somit zu 50 Prozent auf den Kunden überwälzen und deswegen sollte man sich nicht an den Lieferanten oder Hersteller wenden sondern an den Händler. Dies ist bis auf eindeutige Ausnahmen (Schuldeinbekenntnis des Lieferanten bzw. Kostenübernahme des Herstellers bzw. Kaufrücktrittsakzeptanz durch den Hersteller + Beiwagen Händler) die notwendige Vorgangsweise.