Zitat:
Original geschrieben von mgic
wer hatt mir den dreck geschickt (absendernummer ist die 0900er)??
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kannst du bitte mal die vollständige nummer posten, auf der rtr page kann man dann nachschlagen bei welchem telko provider diese registriert ist.
hier
Danach von diesem Betreiber dir Herausgabe der Daten des Vermieters verlangen. Dieser kann dann nach
Zitat:
§ 101. Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluß. "Die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken bedarf der vorherigen - jederzeit widerruflichen - Zustimmung des Empfängers."
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und
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§ 104.
(3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu "36 336 Euro" zu bestrafen, wer
"24." "entgegen § 101 unerbetene Anrufe zu Werbezwecken oder die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken tätigt."
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über eine Anzeige belangt werden.
Die Frage ob ein SMS als elektronische Post bezeichnet werden kann, müssen aber wahrscheinlich noch die Gerichte klären