Kurios,aber gut
Privatmann verteilte in Dornbirn Strafzettel
Zunächst dachten die Jugendlichen, es sei ein Strafzettel der Stadtpolizei. Die Zahlungsaufforderung war gedruckt, ein Erlagschein war dabei. Erst beim zweiten Hinsehen stellt sich heraus, dass ein Privatmann von allen fünf Autofahrern jeweils 70 Euro verlangt.
Den Eindruck eines Strafzettels darf zwar niemand privat erwecken, denn das wäre Irreführung und betrügerische Absichten könnten vermutet werden. Doch die Androhung einer Besitzstörungsklage ist rechtens und keine Erpressung. Das heißt, wer Falschparker auf seinem Grundstück erwischt, darf kassieren.
Mit Bezahlung von 70 Euro kommen die Jugendlichen billiger davon. Das Gerichtsverfahren kostet nämlich 247 Euro. 47 Euro für das Gericht, 200 für den Rechtsanwalt, der Grundstücksbesitzer erhält nichts.
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