Sicher gibt es da Unterschiede im preis. Das kommt aber mehr auf die Art des Kontos an. Ich möchte nur darauf aufmerkasam machen, dass auch die Auflösung eine Änderung des Dauerauftrages ist, und von manchen Banken auch so verrechnet wird, aber ohne vorher darauf hinzuweisen.
Also vorher immer fragen, was die Auflösung kostet!!
Bezüglich Einziehungsermächtigung, ich hatte 3 Jahre ein Abo einer Tageszeitung (grosser Horizont

), und die habe ich auch so bezahlt. Auf der Ermächtigung ist groß gestanden, ich kann innerhalb von 42 Tagen nach Abbuchung ohne Angabe von Gründen die Einziehung wiederrufen. Weiß nicht, ob das noch immer so ist, aber da ist kein Risiko da, dass sie Abbuchen können was sie wollen.