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Inventar
![]() Registriert seit: 26.12.2001
Beiträge: 1.677
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Hallo,
mich würde es interessieren inwieweit man zu einer zügigen Durchführung eines VFR-freigegebenen Fluges verpflichtet ist. Könnte man beispielsweiese unterwegs beschließen die Zielrute zu verlassen und z.B. einen kleinen Besichgigungs-Rundflug einzulegen, Stichwort Sehenswürdigkeiten. Oder gar auf einem anderem Flugplatz einen Touch and Go machen? P.S. ich habe gestern bei der IQ-Show mitgeraten. Aber den Wert verrate ich nicht. ![]() |
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