Jet2Web ist eine GmbH; ein RSb-Brief ist die gewöhnliche Zustellform für behördliche Schriftstücke nach dem ZustellG; die Jet2Web ist eine Behörde?
Steht in dem Schreiben eine Rechtsgrundlage? Spruch und Begründung lassen sich erkennen; da sich offenbar Rechtsfolgen ergeben muss es ein Bescheid sein; nach §2 DVO-FG iVm §22/2 PoststrukturG scheint die Telekom (noch immer) das AVG anzuwenden. Wenn dem so ist (Begründung!?) -> §63 AVG - Berufung binnen 14 Tagen an die Behörde, die den Bescheid ausgestellt hat.
Wenn die Rechtsgrundlage aber irgendwas iVm VStG ist, dann wäre ein Einspruch notwendig. Geht aber an die gleiche Stelle (Absender). Falschbezeichnung schadet aber nicht, daher: binnen 14 Tagen nach Zustellung Berufung - formloses Schreiben genügt; Aktenzahl angeben, "ich bin unschuldig" draufschreiben und rechtzeitig in die Post damit. Beweise sind (noch) nicht notwendig, Hauptsache die Frist ist gewahrt. Hilfreich wäre natürlich den Trojaner oder was auch immer das ist/war zu isolieren und zu dokumentieren.
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