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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#11 |
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Inventar
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Der Servicetechniker hat mir feundlicherweise einen zweiten PC "freigeschaltet" (keine Ahnung wie das geht), obwohl er, wie er es formuliert "ja gar nicht darf". Nach genauem Studium der AGBs finde ich nur den Hinweis auf die sog. "Dritten", und nicht den Begriff "Endgeräte". Werde mal versuchen einen Rechtskundigen zu finden. Was steht eigentlichen bei den anderen Providern? Steht in den AGBs von Chello definitiv, dass man nur einen PC daran hängen darf?
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