Zitat:
Zitat von ZombyKillah
Es steht leider kein und ... nur oder ... selbst wenn ich klammern setze, bleibe ich bei den logischen Ergebnis, dass jede Kopie einer öffentlichen Vorlage keine Kopie für den privaten Gebrauch sein kann.
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Scheint tatsächlich eine schwere Sprache zu sein, meine Muttersprache:
Zitat:
4. § 42 Abs. 5 erster Satz lautet:
"Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder wenn hiefür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
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Ich lese das so:
Ich mache dann eine
legale Kopie, wenn ...
Zitat:
a) ich nicht vorhabe, diese Kopie öffentlich zugänglich zu machen
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ich sie also beispielsweise nicht in der bekannten Szene anbieten werde (das Weitergeben einer Kopie davon an mir nahe stehenden Personen (Verwandte, Freunde, Kollegen) ist weiterhin erlaubt)
... und ...
Zitat:
b) ich mir sicher bin, dass die Beschaffung meiner Kopie nur von einem legalen Anbieter stammt
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wobei auch der ORF zu den legalen Anbietern zählt, weshalb ich auch weiterhin das ORF-Programm aufnehmen darf; und auch das Mitschneiden von Streamingdiensten oder der Erwerb über Downloadseiten ist weiterhin legal, sofern der Dienst für mich als 'legal' erkannt wird (Spotify beispielsweise oder Youtube sind ja legale Seiten, und über Amazon kann ich natürlich auch weiterhin Musik-Downloads durchführen etc).
Wieso kommst Du auf eine andere Interpretation? Oder muss es für Dich tatsächlich so formuliert werden?
Zitat:
4. § 42 Abs. 5 erster Satz lautet:
"Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, oder wenn hiefür eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."
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Für mich beziehen sich die beiden Wörter "offensichtlich rechtswidrig" sowohl auf 'hergestellt' als auch auf 'öffentlich zugänglich gemachte Vorlage'.