Diese AGB hat ja ein jeder akzeptiert. Aber es ging bei der Verhandlung nicht um die AGB, sondern in der AGB enthaltenen Servicepauschale, da diese einer Grundgebührerhöhung gleichgestellt ist und dies gegen den Werbetext von "ein Leben lang" in Widerspruch steht. Hättest du gegen die AGB damals widersprochen (einzige Preiserhöhung darin war ja die Servicepauschale), wärest du deinen Anschluß ungerechter Weise los gewesen, da der Anschluß bei dir und vielen anderen eine Monopolstellung im Gebiet darstellt.
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