03.01.2014, 10:09
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#11
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Inventar
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Und es geht weiter:
Zitat:
Im Redtube-Fall gibt es wohl eine Wende. Denn es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die Schweizer Firma, in deren Namen die Abmahnungen verschickt werden, die Filmrechte besitzt.
Im Fall der Abmahnungen von Nutzern des Internet-Pornoportals Redtube gibt es neue Zweifel an der Rechtmäßigkeit des juristischen Vorgehens. Womöglich besitzt die Schweizer Firma, in deren Auftrag die Abmahnungen verschickt worden sind, die Online-Verwertungsrechte für die betreffenden Sexfilme gar nicht. Dies deuten die Verträge an, die der "Welt am Sonntag" vorliegen.
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Die Vertragskopien, die der "Welt am Sonntag" vorliegen, lassen nun außerdem Zweifel aufkommen, ob die The Archive die Online-Verwertungsrechte an den vier Pornofilmen, um die es geht, überhaupt rechtmäßig erworben hat. Den Vertragskopien zufolge hat The Archive die Online-Verwertungsrechte von Pornos von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen.
Hausner wiederum erwarb die kompletten, weltweiten Rechte an insgesamt zehn Pornos von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona, deren deutsche Geschäftsführerin Julia Schilling den Verkaufsvertrag unterzeichnete.
Filmrechte gehören eigentlich einer US-Firma
Doch Serrato Consultores S.L. ist ebenfalls nicht selbst Urheberin der Filme. Die Porno-Streifen wurden ursprünglich unter komplett anderen englischen Titeln von der amerikanischen Pornoproduktions-Firma Combat Zone USA gedreht, wie Einträge in der Branchendatenbank Adult Movie Database belegen – Serrato Consultatores hat sie augenscheinlich nur umetikettiert.
Combat Zone USA vermarktet das Filmmaterial selbst weiterhin online unter dem Originaltitel. Dass die US-Firma tatsächlich ihre kompletten Rechte an Serrato abgetreten hat, ist demnach unwahrscheinlich und wurde von The Archive bislang auch nicht nachgewiesen.
Sollte herauskommen, dass The Archive die Online-Rechte für die abgemahnten Filme gar nicht hat, würde der gesamte Fall zusammenbrechen – die abgemahnten Pornofans, die bereits gezahlt haben, hätten einen weiteren Grund zu versuchen, ihr Geld zurück zu bekommen.
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Quelle: http://www.welt.de/wirtschaft/webwel...gar-nicht.html
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