Künftig verpflichtet schon der Besitz eines Geräts, das irgendeine Form von Rundfunk empfangen kann, zur Zahlung. (APA)
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Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer Gebühren zahlen, wenn er in einem Gebiet lebt, das terrestrisch versorgt wird - also praktisch überall. Zustimmung erhielt die Novelle nur von SPÖ und ÖVP. Künftig verpflichtet der Besitz eines Geräts, das irgendeine Form von Rundfunk empfangen kann, zur Zahlung.
Nach
der bisherigen Rechtslage mussten Rundfunkgebühren nur dann bezahlt werden, wenn mit der vorhandenen "betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfassten Fernsehprogramme des ORF" möglich ist.