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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
Veteran
![]() Registriert seit: 25.04.2001
Alter: 45
Beiträge: 473
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![]() ist imho ein bilderbuchfall für ein rechtsskriptum für erstsemestrige...
es handelt sich um einen willensmangel (abgb) => geschäftsirrtum im weiteren sinne => erklärungsirrtum ohne erklärungsbewusstsein... da ist immer das beispiel: susanne unterschreibt weihnachtskarten, in diesem stoss liegt auch eine bestellkarte, die sie ohne es zu merken auch unterschreibt... da gibts dann noch die vertrauenstheorie, die besagt dass dem anderen dadurch kein schaden enstehen darf, wenn du einem erklärungsirrtum unterliegst... es muss entweder der irrtum durch den anderen veranlasst worden sein oder der irrtum hätte dem anderen auffallen müssen oder er wurde rechtzeitig aufgeklärt... hier ganz klar, rechtzeitig aufgeklärt, der andere hat keinen schaden und dem anderen muss es auffallen wenn er 2x hintereinander den gleichen betrag von dir bekommt...
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