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| Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#6 |
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Mod, bin gerne da
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Das Problem ist, daß Du keinen schriftlichen Beleg in der Hand hast.
Grundsätzlich gelten auch mündliche Vereinbarungen als Vertrag, jedoch: es besteht im Streifall fast immer ein Beweisnotstand, besonders bei Abmachungen mit Hotlines. Wenn Du keinen Namen des Partners weißt, wird´s doppelt schwer. Daher, siehe ANOther, solche Vereinbarungen immer schriftlich anfordern und bestätigen lassen, wenigstens per Email oder Fax.
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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