Habe gestern bei UPC angerufen und mich eben wegen des ausserordentlichen Kündigungsrechtes erkundigt. Ich weiß ja, dass es automatisch in Kraft tritt bei einer Änderung der AGB, jedoch mach ich sowas immer gerne um zu beobachten was die Leute bei UPC so dazu sagen.
Ich frage also die nette Dame aus der Vertragsabteilung wie das jetzt ist. Ob ich ein ausserordentliches Kündigungsrecht habe da ja die AGB mit 1.1.09 geändert werden.
Dann meint sie. Das betrifft aber doch nur die Zahlscheingebühren bei Bezahlung der Rechnung mittels Zahlschein. Ansonsten wäre da nix davon betroffen.
Wenn ich also nicht gesagt hätte: Das is komplett egal was Sie ändern in den AGB. Und nochmal nachgefragt hätte, wäre ich wohl mit dieser Antwort abgewimmelt worden
lg