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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 30.06.2008, 20:09   #1
Christoph
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Standard Eltern ACHTUNG: Landgericht München: Computer sind gefährlich

Für Eltern eine heikle Entscheidung, Gott sei Dank nur(??)in München.
Quelle: http://news.magnus.de/artikel/68756

Zitat:
Landgericht München: Computer sind gefährlich
Das Landgericht München I hat am 19. Juni 2008 entschieden, dass Eltern für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder im Internet haftbar gemacht werden können. Das Gericht sieht eine Überwachungspflicht für Eltern.

Die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I hatte es mit einem besonderen Fall von Jugendkreativität zu tun. Eine 16-Jährige erstellte daheim unter Verwendung von 70 urheberrechtlich geschützten Fotos, die sie aus dem Internet heruntergeladen hatte, ein Video und veröffentlichte dieses bei myvideo.de und video.web.de. Die Fotografin forderte daraufhin von der Jugendlichen und ihren Eltern die Entfernung der Videos, Unterlassung und Schadensersatz.

Die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt, argumentierte die Klägerin vor Gericht. Die Eltern selbst waren sich keiner Schuld bewusst. Ihre Tochter würde besser mit Computer und Internet Bescheid wissen als sie selbst, verteidigten sie sich. In der Schule hätte sie an einem entsprechenden Kurs teilgenommen. Das Gericht gab allerdings der Klägerin Recht und urteilte, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht gegenüber der Tochter verletzt hätten (Az. 7 O 16402/07).

Das Gericht stufte den mit dem Internet verbundenen Computer der Eltern als "gefährlichen Gegenstand" ein. Die Eltern müssten ihre minderjährigen Kinder vor der Nutzung belehren und die Kinder bei dessen Nutzung grundsätzlich überwachen, um Schäden für Dritte zu vermeiden.

Dazu das Gericht im Urteil: "Unabhängig von der Notwendigkeit eines einleitenden Belehrungsgespräches erfordert die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend, ob sich die Internetnutzung durch das Kind in dem durch die einweisende Belehrung gesteckten Rahmen bewegt." Das Gericht hält einen Verzicht auf die Überwachung zwar ausnahmsweise für zulässig, im vorliegenden Fall jedoch nicht. [von Robert A. Gehring].
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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