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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#12 |
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Böhser Onkel
![]() Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 40
Beiträge: 773
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ja gastgewerbe, saisonbetriebe usw.. da können gewisse sachen anders geregelt sein bzw. in den arbeits-/kollektivverträgen extra angeführt sein.. z.b kann der mitarbeiter zu überstunden verpflichtet werden wenn die situation in der arbeit das ausnahmsweise verlangt (produkt fertigproduzieren, kellnern, kA.. )
lies dir am besten mal den arbeitsvertrag durch.. sollt eh angeführt sein.. áber so allgemein jetzt: 11h ruhezeit pro tag müssen leute habn, am wochenende sinds 36h durchgehende ruhezeit die sie mindest habn müssn und sollte diese nicht gewährleistet werden (weil z.b was am we anfällt), dann ist das in der nächsten woche nachzuholen.. hm.. aber wie gesagt.. einzelne verträge können für ausnahmefälle andere regeln vorsehn..
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Ein leerer Bauch ein wilder Blick das Herz verhärtet den Kopf im Strick ein Tag wie jeder andere ohne Liebe ohne Glück ein Schritt nach vorne zwei zurück Die Angst vor Schlimmerem treibt dich voran denn alles was du sahst von Anfang an - waren kleine Tragödien von Liebe und Tod von Armut und Elend von Sehnsucht und Not |
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