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Die Videoüberwachung von Nachbars Garten ist nicht zulässig - auch nicht mit einer Attrappe. So lautet eine Entscheidung des OGH, auf die in einem Artikel der Zeitschrift des Siedlerverbandes aufmerksam gemacht wurde.
Quelle: ORF http://ooe.orf.at/stories/237460/ Kameras zur Überwachung des eigenen Grundstückes dürfen ausschließlich nur so positioniert werden, dass diese nicht Nachbarsgrundstücke - ganz oder nur teilweise - erfassen. Der Kläger hat in allen 3 Instanzen recht bekommen! Gut, das die österreichischen Gerichte hier zu einer vernünftigen Entscheidung gekommen sind. lg Oliver
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