Zitat:
Original geschrieben von holzi
Wenn es sich um einen bekannten Fehler handelt (und SoNie gibt das ja offenbar zu), gelten ja auch die 2 Jahre Gewährleistung (Beweislastumkehr hat dir dann ja SoNie abgenommen).
|
Ja, aber nur mit dem entscheidenden Unterschied, daß er die Gewährleistung selbstverständlich nicht gegenüber Sony geltend machen kann.
Sondern nur gegenüber dem Händler bei dem das Teil gekauft wurde.
Und die werden das Teil auch nicht kostenlos abholen, falls es nicht auf dem Versandwege gekauft wurde.