Ja, aber das kann doch auch nicht das Problem des Kunden sein.
In diesem Fall ist das Gesetz schon eindeutig.
Bei Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung dürfen KEINERLEI Kosten für den Kunden entstehen.
Die jeweilige Verkaufsstelle muss alles nötige regeln und jegliche enstehenden Kosten übernehmen, damit man wieder telefonieren kann.
Zumindest innerhalb der ersten 6 Monate wäre ich absolut nicht damit einverstanden, dafür was zu bezahlen.
Und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß die bei Gericht damit durchkommen können.
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