Wurde ja schon alles gepostet, vielleicht noch ein paar Kommentare meinerseits.
Habe ähnlich restriktive Konkurrenzklausel und Rückzahlung von Fortbildungskosten seit über 7 Jahren in meinem Dienstzettel.
@Konkurrenzklausel - habe mich vor 7 Jahren erkundigt, unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht und wird meist auf 2-3 Monate reduziert. 1 Jahr haben ja nichtmal Formel 1 Fahrer

Außerdem muss die Firma ja quasi einen Privatdetektiv darauf ansetzen um herauszufinden wo/was du zukünftig arbeitest. Obwohl das bei uns jeder drinnen hat sind mir nur (krasse) Einzelfälle zu Ohren gekommen wo auch mal geklagt wurde. Außerdem macht man sich die Übernahme der Konventionalstrafe mit dem neuen Arbeitgeber aus (auch wenn's sittenwidrig ist

)
@Fortbildungskosten - Sobald das irgendwie mit deiner Arbeit zu tun hat und die Firma davon profitiert, dann ist eine Rückzahlung nie und nimmer gerechtfertigt und wir IMHO auch nicht verlangt. Eine zusätzliche Vereinbarung musste ich bisher nie unterschreiben, hätte ich, ehrlich gesagt, auch nicht getan.