die klausel ist in ordnung, mit der einschränkung, dass nur die reinen ausbildungskosten (also ohne lohn- und nebenkosten) berücksichtigt werden darf und sich der betrag jeweils aliquot verringert ...
ein berufsverbot darf aber jedenfalls nicht vertraglich vereinbart werden ...
idealerweise schreibt man sowas aber nicht in den grundsätzlichen arbeitsvertrag sondern unterschreibt pro ausbildung eine entsprechenden eigene vereinbarung ...
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Praktizierender Eristiker
No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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