07.08.2007, 11:22
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#20
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Inventar
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Alter: 52
Beiträge: 4.547
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Zitat:
für alle heimwerker, ein paar auszüge aus dem ABGB
quote:§ 1290 ...oder kann der Versicherer beweisen, daß der Schade aus Verschulden des Versicherten entstanden ist; so hat dieser auch keinen Anspruch auf die versicherte Summe.
quote:Quellen der Beschädigung.
§ 1294. Der Schade entspringt entweder aus einer widerrechtlichen
Handlung, oder Unterlassung eines Andern; oder aus einem Zufalle.
Die widerrechtliche Beschädigung wird entweder willkürlich, oder
unwillkürlich zugefügt. Die willkürliche Beschädigung aber gründet
sich theils in einer bösen Absicht, wenn der Schade mit Wissen und
Willen; theils in einem Versehen, wenn er aus schuldbarer
Unwissenheit, oder aus Mangel der gehörigen Aufmerksamkeit, oder des
gehörigen Fleißes verursacht worden ist. Beydes wird ein Verschulden
genannt.
quote:§ 1296. Im Zweifel gilt die Vermuthung, daß ein Schade ohne
Verschulden eines Andern entstanden sey.
quote:§ 1297. Es wird aber auch vermuthet, daß jeder den
Verstandesgebrauch besitzt, eines solchen Grades des Fleißes und der
Aufmerksamkeit fähig sey, welcher bey gewöhnlichen Fähigkeiten
angewendet werden kann. Wer bey Handlungen, woraus eine Verkürzung
der Rechte eines Andern entsteht, diesen Grad des Fleißes oder der
Aufmerksamkeit unterläßt, macht sich eines Versehens schuldig.
quote:§ 1299. Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennet; oder wer ohne Noth freywillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert, gibt dadurch zu erkennen, daß er sich den nothwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen, Kenntnisse zutraue; er muß daher den Mangel derselben vertreten. Hat aber derjenige, welcher ihm das Geschäft überließ, die Unerfahrenheit desselben gewußt; oder bey gewöhnlicher Aufmerksamkeit wissen können, so fällt zugleich dem Letzteren ein Versehen zur Last.
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Das ist ja riesig !!
Von wann ist das denn ??
Diese Sprache kenne ich aus Originalbücher von 1658 oder so ?
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