<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">quote:</font><HR>Original erstellt von randalica:
@helmut100,
creative labs hat, wie dir sicherlich aus den unterlagen hervorgegangen sein wird, einen auf endkunden ausgerichteten garantieservice. dazu geht man wie folgt vor:
<HR></BLOCKQUOTE>
Damit sind mind. 3 Verträge geschlossen: ein Kaufvertrag zwischen Endkunde und Händler, ein KV zwischen Händler und Hersteller und ein Garantievertrag zwischen Hersteller und Endkunde. In welchem Verhältnis stehen der Garantievertrag und der KV zwischen Händler und Endkunde? Kann der Händler seine Gewährleistungsverpflichtung aus dem KV mit bloßem Hinweis auf den Garantievertrag erfüllen? Im Innenverhältnis schon, aber nicht gegenüber dem Endkunden. Trotzdem scheint es für den Endkunden hier einfacher zu sein Ersatz zu bekommen wenn er den Garantievertrag in Anspruch nimmt und nicht den "Umweg" über den Händler geht. Abzuraten ist davon nur wenn die Gewährleistungsfrist nicht mehr lange läuft und der Hersteller im entfernten Ausland residiert. Hat man den Mangel nur dem Hersteller angezeigt dann reicht das nicht um die Präklusion der Gewährleistung zu verhindern; Es empfiehlt sich also dem Händler den Mangel zumindest anzuzeigen mit einem Hinweis daß man vorerst selbst versucht Ersatz vom Hersteller zu beschaffen.
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