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| Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 12.08.2000
Beiträge: 126
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Hallo!
Ein Posting zum Thema Händler und ihr Umgang mit Reklamationen: Bei NRE habe ich ein Creative PC-Encore-Set mit 8-fach DVD-LAufwerk gekauft, dieses stellte sich als defekt heraus. Na, einfach während der Gewährleistungsfrist zur Reparatur bzw. Austausch zu NRE gebracht: eine Wartezeit von 1 h, bis das Laufwerk getestet und für defekt befunden wurde. Allerdings kein sofortiger Austausch, weil kein gleichwertiges lagernd, falls ich ein anderes nehmen sollte, würde mir nur der Zeitwert angerechnet werden. Also entschied ich mich zum Warten auf den Austausch, was ca. 7-10 TAge dauern sollte. Seit ca 1 Monat kein neues LAufwerk, aber zig-Teklefonate und dann folgender schriftlicher e-Mail-Verkehr: S.g. Damen und Herren! Danke für Ihre Antwort, ich bin aber nicht bereit, 395,- S für ein anderes Laufwerk aufzuzahlen! Da ich ein 8-fach-Creative Laufwerk binnen der Gewährleistungsfrist zurückgegeben habe, besteht ein Anspruch meinerseits auf ein gleichwertiges Laufwerk als Ersatz. Bei einer aufrechten Gewährleistungsfrist kann auch keinesfalls lediglich der Zeitwert eines Gerätes als Ersatz in Geld geleistet werden. Kann kein Ersatz geleistet werden, habe ich als Kunde das Recht, die Wandlung zu begehren. Ich habe Ihnen eine angemessene Nachfrist für die Behebung des defekten Laufwerkes gesetzt, daher erwarte ich eine entsprechende Mitteilung Ihrerseits bis zum Ablauf der Frist, ob Sie mir ein entsprechendes Laufwerk aushändigen können, andernfalls begehre ich die Wandlung des Kaufvertrages! Hochjachtungsvol Mag. Helmut Lichtenegger ----- Original Message ----- From: "NRE Computerhandel Gesmbh" <nre@nre.at> To: "'Mag. Helmut Lichtenegger'" <helmut.lichtenegger@telering.at> Sent: Wednesday, November 15, 2000 6:01 PM Subject: AW: NACHFRISTSETZUNG Sehr geehrter Herr Lichtenegger ! Bezüglich Haftung dürfte es bei unserem Telefongespräch ein Missverständniss gegeben haben ,da ich auf Ihre Feststellung :wenn das Laufwerk vom Lieferanten zu uns verloren gegangen sei, der Lieferanten sofort ein neues schicken muss " ich geantwortet habe das der Fall der Haftung leider nicht so eindeutig geklärt sei da der Kunde ( in diesem Fall wir ) und nicht der Vorlieferant dafür hafte . Da das Packet aber als Sperrgut versendet wird haftet im Endeffekt trotzdem die Post . Nur kann man erst einen Nachforschungsauftrag bei der Post einleiten wenn 4 Wochen verstrichen sind . Das Problem letztendlich ist das wir das 8fach Laufwerk nicht mehr lieferbar haben sonst hätten wir Ihnen längst den Ersatz angeboten . in unserem Interesse liegt es sicher nicht lang andauernde Rma Abwicklungen nicht abgeschlossen im System zu haben. Die Situation gegenüber der Annahme hat sich aber mittlerweile geändert da die Preise zw ihrem 8 fach und den 12fach DVD Encore Laufwerken nicht mehr so weit auseinander liegen. Wir haben nun auch 12x Creativ DVD Laufwerke als Bulkversionen im Programm welche 1795.- kosten . Somit wäre die Preisdifferenz 395.- Mfg Praglowski Lorin NRE Computerhandel GesmbH Tel ++43 /1/8792183 FaxDW /85 www.nre.at ( Lagerstände und Produktinfos sind auf dieser Seite ersichtlich ! ) -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Mag. Helmut Lichtenegger [SMTP:helmut.lichtenegger@telering.at] Gesendet am: Montag, 13. November 2000 20:16 An: nre@nre.at Betreff: NACHFRISTSETZUNG Mag. Helmut Lichtenegger Wien, 13.11.2000 NRE betreff: Nachfristsetzung S.g. Damen und Herren! Am 31.5.2000 habe ich ein Creative PC-DVD Encore 8x-Set bei Ihnen gekauft, wobei leider das Laufwerk selbst defekt war. Dieses habe ich bereits am 17.10.2000 zur Reparatur zu Ihnen ins Geschäft gebracht, wobei mir der Verkäufer mündlich eine Reperatur bzw. ein Ersatzlaufwerk binnen längstens 7-10 Tagen zusagte. Trotz mehrfacher Telefonate mit Ihren Angestellten wurde mir mitgeteilt, daß jedoch kein Laufwerk geliefert wurde, auch Nachforschungen Ihrerseits und Mitteilungen, wann ich ein Ersatzlaufwerk erhalten würde, wurden mir versprochen. Bei meinem letzten Anruf am 10.11.2000 erfolgte nach weiterer Urgenz tatsächlich ein Rückruf, wobei mir Ihr Mitarbeiter mitteilte, daß das Laufwerk vom Lieferanten bereits verschickt worden sei, jedoch am Postweg verlorengegangen sei, jedoch ein Postsuchauftrag erteilt worden sei, ich, wenn das Laufwerk verlorengegangen sei, dafür selbst hafte! Da ich Ihnen während der Garantiefrist ein Laufwerk zur Reperatur gebracht habe, fordere ich Sie hiermit auf, binnen einer angemessenen Nachfrist von 5 Tagen mir MEIN repariertes Creative LAufwerk oder ein gleichwertiges Creative Laufwerk auszuhändigen, andernfalls begehre ich die WANDLUNG des Kaufvertrages, da die DVD-Decoderkarte für mich ohne Laufwerk nutzlos ist. Sollte ich also bis 18.11.2000 kein Laufwerk bekommen, werde ich die Decoderkarte zurückkgeben und meinen von mir bezahlten vollen Kaufpreis rückfordern! Hohachtungsvoll Mag. Helmut Lichtenegger |
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