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Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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Hallo Boot,
herzlichen Dank für deine ausführliche Diskussion auf der Basis meines Artikels. Ich möchte zu verschiedenen Fragen / Anmerkungen antworten; dabei stelle ich dein Posting etwas um: Zitat:
Dann bleibt das Argument, was die Überwachung leisten kann. Auf den Bändern siehst du, wie unbekannte und im Dunkeln kaum erkennbare Täter dein Auto aufbrechen und davonlaufen. Weder wurde die Tat damit verhindert, noch hast du einen weiterführenden Ermittlungsansatz bei schlechten Videoaufnahmen. Das steht auch so im Artikel: Videoüberwachung ist kein Wundermittel. Nur in ganz bestimmten Situationen können ganz bestimmte, harmloses Delikte aus dem Bereich der einfachsten Kriminalität verhindert werden. Aber die Frage ist doch die: Wärest auch du bereit, von deinem Nachbarn Tag und Nacht überwacht zu werden, wie, wann und mit wem du dein Haus verlässt oder betrittst? Du magst es vielleicht sogar nicht schlimm finden – „ich habe nichts zu verbergen“. Aber wenn du nichts zu verbergen hast, wieso trägst du dann eigentlich (zumindest auch im Sommer) Kleidung? Das ist kein blöder Vergleich, im Gegenteil: Der Mensch mit seiner Würde, dessen Teil nun einmal die Privatheit ist, gibt aus Prinzip nicht alles von sich preis. Und die Menschenwürde ist höchstes Gut. Deshalb auch Kleidung im Sommer, und deshalb etwa auch Bankgeheimnis. Du magst es anders richtig finden. Aber auch wenn du Linksverkehr für besser hältst, gibt es in Österreich doch Rechtsverkehr. Und auch wenn du bei Videoüberwachung keinen Eingriff in die Menschenwürde siehst, sieht das die österreichische Rechtsordnung anders. Den Grund erklärt ja ebenfalls der Artikel: In einer modernen, digitalen und vernetzten Welt wird der Mensch in seiner freien Entfaltung gehemmt, wenn er nicht mehr absehen kann, wer wie wo wann und was über ihn weiß und diese einzelnen Daten auch noch kombinieren kann. Der Mensch ist in unserer Rechtsordnung kein Fisch hinter der Scheibe, der sich beliebig im Interesse höherer Zwecke überwachen lassen muss. Sondern der Mensch mitsamt seiner Würde ist das höchste Gut in unserer Rechtsordnung. Das Problem dieser Überlegungen, gerade auch im Kontext der Videoüberwachung, ist – wie es übrigens auch im Artikel steht – dass die Gedanken zur Menschenwürde sehr abstrakt sind und sich immer leicht mit einer Straftat argumentieren ließen. Was wiegt mehr? Die Menschenwürde deiner Nachbarn oder dein abgefahrener Außenspiegel? Wie soll aber überhaupt schon die Beeinträchtigung von Nachbars Menschenwürde gemessen werden? Bedenken muss du auch, dass die Videoüberwachung nicht lediglich in die Menschenwürde von Tätern eingreift, sondern im Gegenteil fast ausschließlich Unverdächtige erfasst. Meinst du, tausende, völlig unbescholtene Besucher des Heurigen fänden die Überwachung und Protokollierung ihres Besuches wegen eines Außenspiegels verhältnismäßig? Überwachung ist kein Selbstzweck, sondern muss sich der Menschenwürde unterordnen, erst recht, wenn die Videoüberwachung entgegen der Versprechen kaum Taten verhindern kann und auch bei der Aufklärung nur teilweise hilfreich sein kann. Zitat:
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