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#11 | |
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.631
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Zitat:
Die Materie ist so, daß Hersteller Microsoft sein Betriebssystem als Marktvorteil missbraucht. Sowohl die Auslieferung des WMP im Rahmen des Betriebssystems (unterheblich ob installiert, optional installiert oder nicht installiert aber auf dem Datenträger inkludiert) wie auch das automatische Herunterladen im Zug von Updates ist wettbewerbswidrig. Es lässt keinen ausreichenden Spielraum für Konkurrenz, z.B. durch Pauschalvergütung, die ja immer in Abrede gestellt wird. So habe ich keine Wahl einen Pauschalbetrag pro Monat zu zahlen, den ich mir leisten kann. Genau darum geht es, daß Premium SMS, Premium dies und das klar abgewählt werden können durch Pauschalangebote, die letztendlich sogar Formate wie z.B. verlustfrei komprimierte Audiodaten mit 44,1 kHZ und 24 bit Auflösung als Standard einführen. Warum soll ein Abo ohne DRM schlechter sein als eines mit DRM ? DRM ermöglicht Einschränkungen. Diese Einschränkungen, die zu Mietmusik führen, sind eine Verschlechterung zu heutigen Regeln. Dass viele immer so happig sind, endlich voll zur Kasse gebeten zu werden für zeitlich befristete "Musik" kann einen nur überraschen. Es wundert mich immer wieder, wie einzelne, denen das Geld - zumindest aber das Mundwerk - locker sitzt, Anlaß geben, "den einen gegen den anderen auszuspielen". Es geht um Bezahlen, aber für den Besitz von digitalen Multimediadaten, nicht für das Mieten oder das Anhäufen von DRM Lizenzen, die mit Programmversion x leider nicht mehr abgespielt werden können usw. Einen noch zu findenden Geldpauschalbetrag (=funktionierender Markt) monatlich zu bezahlen um compressed WAV Version 2 (=44,1 kHz 24bit Auflösung) Dateien herunterladen zu können, ist gerecht, wenn viele Anbieter Zugang haben. Einige wenige Firmen wollen das grosse Geld mit "Verleihen" machen, was schlicht eine Abschaffung des Kaufmarktes ist ! Die Absicht ist, nicht Microsoft fernzuhalten, sondern Microsoft fernbleiben zu können. Genau deswegen muss der WMP aus dem Betriebssystem und allen Updateaktivitäten herausgenommen werden. Die Vergütung der Künstler im Rahmen von fixen monatlichen Beträgen bedeutet eindeutig auch das Recht auf Besitz der heruntergeladenen Musik. DRM schliesst dies aber nicht mit ein, sondern belässt das Besitzrecht einzig und allein beim Herausgeber und erklärt alle Teilnehmer automatisch zu Mietern diverser Multimediadateien. Das steckt hinter dem Windows Media Player und hinter der Kontrolle über viele Einzelne. |
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