Zitat:
Original geschrieben von der_morpheus1
Hallo!
grundsätzlich ist man nur einem Exekutivorgan Ausweispflichtig. Dieses Organ muss sich wiederum als solches zu kennen geben. Ausweis ecc. Auf einem Privatgrund kann ein Security den Ausweis verlangen.
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Nicht Ausweispflicht mit Bekanntgabe der Identdität (Name, Anschrift) vermischen, das ist für Inländer ausreichend. Für Polizeibeamte ist die Uniform als Legitimation ausreichend.
@TONI_B - wenn man höflich gefragt wird, kann man auch höflich mit einem NEIN antworten