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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 20.06.2006, 18:40   #26
holzi
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aus: http://www.ad.or.at

Zitat:
Darf ein Supermarkt Kunden-Taschen kontrollieren?

Es wird sich in diesem Fall in der Regel nicht unbedingt um ein Datenschutzproblem im engeren Sinne handeln (da ja keine personenbezogenendaten verarbeitet werden), aber es handelt sich eindeutig um einen Eingriff in die Privatsphäre.

Grundsätzlich dürfte ein Unternehmen die Leistungserbringung an eine Taschenkontrolle knüpfen. Dies müßte jedoch mit dem Betroffenen ausdrücklich (zweifelsfrei) vereinbart werden. Das bloße anbringen eines Schildes wie etwa "Lassen sie an der Kassa Ihre Einkaufstaschen kontrollieren." wäre nicht ausreichend. Es besteht daher keinerlei Verpflichtung Taschenkontrollen durchführen zu lassen.

...

Selbstverständlich bedeutet der Schutz der persönlichen Sphäre der Konsumenten keinen Freibrief zum ladendiebstahl. Sollte ein Unternehmen aufgrund eines konkreten Verdachtes Grund zur Annahme haben, daß ein Ladendiebstahl vorliegt, dürfen sehr wohl - im Beisein der Polizei - die Taschen kontrolliert werden. Dazu besteht auch das Recht einen mutmaßlichen Dieb bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten (am weggehen zu hindern). Dies kann durch Personal des Geschäfts oder durch Dienstleister, etwa privates Sicherheitspersonal erfolgen. Sollte jemand in solche Situationen geraten, etwa weil er sich zu Recht weigert, seine Taschen kontrollieren zu lassen, keinesfalls in irgendwelche Hinterimmer mitzugehen oder irgendwelche Erklärungen zu unterschfreiben. Es sollte bis zum Eintreffen der Polizei an einem gut sichtbaren, öffentlichen Ort gewartet werden (meist in der Nähe der Kassa).

Sollte sich ein geäußerter Verdacht auch Ladendiebstahl, der zu einer Anhaltung führt als unbegründet erweisen, ist man also ein völlig unbescholtener Kunde, dann hat man die Möglichkeit gegen die Anhalter (festhaltende Personen) rechtlich vorzugehen (in der Regel wegen "Nötigung"). Dies wird von uns auch dringend empfohlen. Dazu ist es sinnvoll auf die Aufnahme eines polizeilichen Protokolls zu bstehen, in dem die anderen - festhaltenden - Personen als Zeugen vermerkt werden. Mit einer Abschrift des Protokolls kann man selbst Anzeige erstatten oder man kann sich dann an einen Anwalt seines Vertrauens wenden.
mit anderen worten scheissen könnens gehen
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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