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| Software Rat & Tat bei Softwareproblemen |
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![]() Registriert seit: 03.06.2004
Beiträge: 871
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Zitat:
Link zum BGH-Urteil Aber beschwer Dich net, dass des zu kompliziert ist, bzw. nichts genaues weiss man nicht: Justiz ist immer mit wenn und aber, und noch schlimmer: eine "Hintertür" bleibt meistens offen. Ich sag´ mal für den privaten Bereich: Es wird niemand jemanden den Kopf abreissen, der nachweisslich privat eine Original-CD mit Original-Key erstanden hat und diese benutzt (inkl. online-Freischaltung). Schlimmer ist es für den Verkäufer, der die bereits freigeschaltete Software weiterbenutzt. Bei E-Bay scheint aber genau das heutzutage ein neuer "Volkssport" zu sein. So halbiert man seine "Einstandskosten" für die Software des täglichen Gebrauchs. Auch hier im Forum werden vereinzelt solche Angebote unterbreitet. Das weiternutzen ist und bleibt strafbar. Schönes Wochenende noch ....
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Jürgen |
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