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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#11 |
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Gebührenpflicht mobiler Empfangsgeräte
Mobile Empfangsgeräte (wie z.B. das Autoradio) sind von der Gebühr befreit. Das betrifft auch den Rundfunkempfang über Handies. Wäre aber das Handy fix an einem Standort installiert, und gäbe es sonst keine Empfangsgeräte, so ist auch das Handy standortbezogen gebührenpflichtig. Ein Umstand, der allerdings in der Praxis kaum anzutreffen ist. Ein Laptop ist mobil,also wieder nix für ORF. |
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