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Alt 25.01.2006, 11:53   #11
thb
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Sollte man nachweisen können, dass FSD gegen US-Strafgesetze verstoßen hat, dann könnte man die doch sicher auf irgendeinem Weg in den USA anzeigen. Dann muss auch kein deutscher Staatsanwalt aktiv werden. Die zu überprüfenden Geldbewegungen und Registrierungen lassen sich ja dort vor Ort von den Behörden nachprüfen.

Oder funktioniert das so nicht?

Selbst wenn das Verfahren dort mit einem Freispruch mangels Beweisen enden würde, gäbe es schlechte Presse im eigenen Land. Das dürfte doch nicht im Sinne von FSD sein.
____________________________________
Viele Grüße

Thomas

Bei Tian hui
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