![]() |
![]() |
|
|
|||||||
| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
#21 |
|
Master
![]() Registriert seit: 02.10.2000
Alter: 66
Beiträge: 556
|
ladezonen sind nur dann privat wenn diese auch auf privatgrund liegen,ansonsten is es öffentlicher grund,da man ja auch sofern die ladetätigkeit berechtigter nicht beeinträchtigt wird in diesen kurzfristig halten darf,um zb personen aus und einsteigen zu lassen,bzw. eine bereits bereitgestellte ware einladen darf,bzw,einer wartenden person eine ware aus dem fz zu übergeben.die tätigkeit muss dabei so kurz wie möglich gehalten werden.
mfg Wilrott |
|
|
|
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|