wenn ich da mobilfunkbetreiber wär würd ich auf vertragsanpassung klagen. bei so einer steuer wären die lizenz-verträge wohl so nie geschlossen worden. dann würd der staat - bei erfolg einer solchen klage - netto wohl gleichviel einnehmen.
im übrigen find ichs doch sowieso einen witz: normal sind steuern doch bundesangelegenheit! wo leben, wir, dass da jetzt jeder sein eigenes süppchen kocht? was ist das wieder für ein sinnloser verwaltungsaufwand? mit aller wahrscheinlichkeit mit null erfolg. die fehler wurden, wenn schon, dort gemacht als man die handymasten bewilligt hat.
wie bereits von anderen (insbes. guru, dem ich hier voll zustimme) geschrieben hält diese steuer wohl vor österreichischem nationalem wettbewerbsrecht nicht und dürfte wohl auch den eg-wettbewerbsregeln nicht standhalten. im urteil wurde ja nur entschieden, dass die dienstleistungsfreiheit im bezug auf die belgische (!) steuer nicht berührt ist. das vorabentscheidungsverfahren (österr. bzw. in dem fall belgische gerichte müssen beim eugh nachfragen wenn sie vermuten, dass eg-recht berührt wird) stellte also lediglich fest, dass hier (nationales) wettbwerbsrecht anzuwenden ist bzw. die grundfreiheit der dienstleistung nicht berührt ist. das war alles. und da ist noch genau gar nichts entschieden.
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.
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