Eine Zwangsbremsung ist eine durch eine Sicherheitseinrichtung ausgelöste Bremse. Sie muß nicht unbedingt zum Stillstand des Zuges führen, sondern kann vorher aufgehoben werden (z.B. Sifa). Bei einer Zwangsbremsung wird die Hauptluftleitung aber vollständig entleert, was bei angesprochener Bremsung durch die LZB-Fahrzeugeinrichtung bei Vsoll-Überschreitung nicht geschieht.
Eine kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung gibt es bei der PZB in dem Sinne nicht. Jedoch wird in gewissen Abschnitten die Geschwindigkeit kontinuierlich überwacht (nach 1000Hz- oder 500Hz-Beeinflussung), wenn die PZB-Bauart es zuläßt. Da heute alle Tfz mit PZB90 ausgerüstet sein müssen, ist das also der Fall. Vorher ermöglichte nur die PZB80 eine solche Überwachung, die bei der ehemaligen Bundesbahn verwendeten Indusi54 und Indusi60/60R konnten die Überwachungen nur punktförmig durchführen. PZB80 und PZB90 überwachen die Geschwindigkeiten nach einer 1000Hz-Beeinflussung durch eine Geschwindigkeits-Weg-Linie, der sogenannten Bremskurve. Wird an diese angestoßen (also die zulässige Geschwindigkeit dieser Bremskurve überschritten) erfolgt eine Zwangsbremsung. Etwas anders verhält sich das nach einer 500Hz-Beeinflussung. Bei PZB80 muß ab dieser Beeinflussung die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten werden, bei PZB90 gibt es mehrere Varianten, abhängig von der Art des Zuges.
Bei allen PZB-Bauarten wird der gesamte Fahrtverlauf aufgezeichnet, einschließlich gefahrener Geschwindigkeiten.
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Gruß Steffen
IVAO: TXU113 / EDDH_TWR, manchmal auch D-ESTW und D-IOSC
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