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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Jr. Member
![]() Registriert seit: 12.10.2000
Beiträge: 88
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![]() Im letzten WCM war ein Artikel über das neueste Mediengesetz, welches auch für Homepage-Betreiber gilt.
Weiss wer, was ausschlaggebend für die Gültigkeit ist? - Der Server steht in Österreich - Hinter dem Provider ist ein österreichischer Betreiber - Die Homepage ist eine .at, keine internationale - Der Betreiber ist österreichischer Staatsbürger oder hat seinen ordentlichen Wohnsitz in Österreich. Wenn es keine .at ist, könnte doch Angabe von Name + Wohnort entfallen ... Die Bestimmung, dass Dritte dadurch nicht beeinträchtigt werden dürfen verstösst doch gegen die Verfassung und Menschenrechte (Rede- und Meinungsfreiheit, usw.). Keine kritischen Äußerungen sind mehr möglich z. B. hinsichtlich Konsumentenschutz, Arbeitnehmerbehandlung (z. B. einer Firma), Umweltschutz, ... Was meint ihr? |
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