IMHO kann und
darf der PC, der über einen internet-zugang verfügt, nicht ohne weiteres in die rundfunkgebühr einbezogen werden ...
per definition ist die rundfunkgebühr für empfangsgeräte zu entrichten, die über terrestrischen (bzw. kabelgebundenen bzw. mittlerweile satelliten-) empfang die öffentlich-rechtlichen sender empfangen können ... spätestens mit abschaltung der analogen ausstrahlung des orf (und einsatz der neuen technik DVB-T) werden aber alle analogen geräte ausgeschlossen und somit nicht mehr rundfunkgebührenpflichtig (warum ziert sich der orf wohl so mit der umstellung

) ...
ein PC darf nur dann rundfunkgebührenpflichtig werden, wenn damit das orf-programm konsumiert werden kann - nachdem hier auch eine verschlüsselung stattfinden wird (müssen), wird dadurch auch der großteil der geräte nicht gebührenpflichtig werden ...