![]() |
![]() |
|
![]() |
![]() |
|
Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#11 | |
Veteran
![]() Registriert seit: 15.07.2002
Beiträge: 301
|
![]() Zitat:
also wenns ein "auseinanderleben" ist, dann wär eine einvernehmliche scheidung am besten. kostet auch am wenigsten. da musst dich aber selbst mit deiner frau wegen allem einigen: 1. bei wem bleiben die kinder? 2. genaues besuchsrecht des anderen vereinbaren! 2a. gemeinsames sorgerecht vereinbaren! 3. einigung über die unterhaltszahlungen für die kinder -> siehe http://www.kinderanwaltschaft.at/all...s/i_unterh.htm 4. einigung für die unterhaltszahlung an die geschiedene ehefrau (achtung! die frau ist verpflichtet, für ein eigenes einkommen zu sorgen, wenn sie sich nicht mehr um die gemeinsamen kinder zu kümmern braucht. wenn sie bisher hausfrau war und keine kinder mehr zu erziehen hat, muss sie sich eine arbeit suchen). 5. aufteilung des ehelichen vermögens (wer kriegt was?) 6. aufteilung der gemeinsamen schulden (wer zahlt was?) wenn ihr euch über alles geeinigt habt, das ganze schriftlich festhalten (sozusagen ein scheidungsvergleich). dann einen antrag auf einvernemliche scheidung ausfüllen. vordruck gibts z.b. hier http://members.aon.at/schweighofer/sch-antrag.pdf bei "eheliche gemeinschaft seit .... aufgehoben" ein datum eintragen, das mindestens 6 monate zurückliegt. den antrag samt scheidungsvergleich beim bezirksgericht einreichen und die gerichtsgebühr zahlen. irgendwann kriegst dann vom gericht eine ladung zum scheidungstermin. und wenns mit einvernehmlicher scheidung nicht geht, muss einer den anderen auf scheidung klagen. das wird dann aber richtig teuer. alimente und unterhalt sind übrigens das gleiche. alimente ist nur die lateinische bezeichnung für unterhalt. |
|
![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|