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Alt 25.03.2005, 10:44   #1
ajw
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Beiträge: 371


Standard post vom khg

hallo
ich habe mit heutiger post den (lohn)steuerausgleichsbescheid meines sohnes (lehrling) bekommen, und darauf fand sich der hinweis, dass bei bestehendem internet-anschluss der antrag in zukunft, nur mehr elektronisch eingebracht werden kann- abgesehen davon, dass ich meinen antrag schon zwei jahre ueber finanz-online, papierlos, mache, scheint es mir doch etwas verwunderlich, dass man dies nun offensichtlich zum regelfall machen will.
hat sonst schon jemand in der community davon gehoert, oder gelesen ?
woraus koennen die schliessen, dass ich ueber einen i-netzugang verfuege?
wie gesagt- ich finde es recht praktisch vieles an buerokratie/papierkram uebers netz erledigen zu koennen, aber bitte schoen, die entscheidung darueber, ob ich es auch so machen will, wuerde ich mir schon vorbehalten wollen!
rgds
ajw
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