wegen dem raubkopieren: wir sind in österreich
aus dem heutigen standard.
ps: was gehen uns die piefkinesischen gesetze an:
Download legal?
Ist es dann aber nicht legal, Musik zum eigenen und privaten Gebrauch via Tauschbörsen herunterzuladen? Hier gehen die Meinungen der Juristen auseinander.
Thiele meint genüber dem WebStandard: "Der so genannte "Download" fällt unter § 42 UrhG ("Recht auf Privatkopie", Anmerkung der Redaktion), wobei ein Teil der Lehre in Österreich sagt, dass eine geringe Stückzahl (ca. 12, könnten aber auch nur 7 oder weniger sein) durchaus noch im privaten Bereich liegt. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Kopie "aus trüber Quelle" gezogen wird, das heißt von einer widerrechtlich upgeloadeten Kopie. Der Grund dafür ist: Filesharing ist frei zugänglich und die gesetzliche Lizenz fordert - anders als in Deutschland - nicht, dass es sich um eine rechtmäßig hergestellte Vorlage handeln muss (siehe den Gesetzestext des § 42 UrhG). Die Gegenmeinung behauptet allerdings genau das Letztere, kann sich allerdings nicht auf den Gesetzestext berufen".
Der Jurist Franz Schmidbauer sagt dem WebStandard: "Meiner Meinung fällt der reine Download unter die Privatkopie nach § 42 UrhG, wenn die dort angeführten Voraussetzungen vorliegen. Er darf also nur "zum eigenen Gebrauch" erfolgen und jedenfalls nicht dazu, das Stück mit Hilfe der Kopie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen".
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