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| IT-Security Rat & Tat bei Fragen und Problemen zu Computer-, Netzwerk- und Daten-Sicherheit |
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#21 |
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Elite
![]() Registriert seit: 28.04.2002
Beiträge: 1.307
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ISP werden IMHO durch das telekommunikationsgesetz geregelt...
Kommunikationsgeheimnis § 93. (1) Dem Kommunikationsgeheimnis unterliegen die Inhaltsdaten, die Verkehrsdaten und die Standortdaten. Das Kommunikationsgeheimnis erstreckt sich auch auf die Daten erfolgloser Verbindungsversuche. (2) Zur Wahrung des Kommunikationsgeheimnisses ist jeder Betreiber und alle Personen, die an der Tätigkeit des Betreibers mitwirken, verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist. (3) Das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrs- und Standortdaten sowie die Weitergabe von Informationen darüber durch andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer ist unzulässig. Dies gilt nicht für die Aufzeichnung und Rückverfolgung von Telefongesprächen im Rahmen der Entgegennahme von Notrufen und die Fälle der Fangschaltung sowie für eine technische Speicherung, die für die Weiterleitung einer Nachricht erforderlich ist. aus:TKG2003 weiters gilt (zumindest in ö) recht auf datenschutz und die pflicht diesen (gerade in einem vertrauensverhältnis)zu waren (ua im TKG geregelt) mehr als eventuelle urheberrechtsverletztungen...
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...wenn Ihr hungert, wenn Ihr dürstet - ihr seit nicht allein, wenn Ihr krank seit wenn Ihr leidet - Ihr seit nicht allein -- ER kümmert sich auch um andere NICHT |
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